OLG Naumburg: Oder-Konto besteht nach Ehe fort
Bei einem Oder-Konto können zwei oder mehrere Berechtigte unabhängig von der Zustimmung des oder der anderen Berechtigten Verfügungen treffen. Es wird weiter unterstellt, dass das Guthaben den Berechtigten anteilig wirtschaftlich zusteht. Dies kann auch zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Das Gegenteil hierzu ist das Und-Konto. Hier können Verfügungen nur gemeinsam getroffen werden. Bei Eheleuten dürfte …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 22. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):


