LAG Düsseldorf: Gefühlte Diskriminierung nach AGG? 5000 Euro per Vergleich
erhielt ein Schwerbehinderter, der sich als “Leiter Customer Service” bei einem Handelsunternehmen im Ruhrgebiet beworben hatte, wie die WAZ berichtet. Die Tätigkeit war mit einem Jahresgehalt von 80.000 Euro deutlich höher dotiert als die Tätigkeit, die der Kläger ungekündigt innehatte. Bis dato war er bei einer Kölner Soziallotterie beschäftigt. Die Absage wurde mit
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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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