OLG Dresden Urteil: Weniger Bußgeld bei Rückwärtsfahrt auf Tankstelle und Unfall
Wer beim Rückwärtsfahren auf dem Gelände einer Tankstelle einen Schaden verursacht, kann auf Milde bei der Höhe des Bußgelds setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Dresden (Az.: Ss (Owi) 650/06) hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 18. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




