Sozialgericht Dortmund und Hartz IV: Pauschalierte Zahlung auf Heizkosten für ALG II – Bezieher ist rechtwidrig
Die Praxis der Grundsicherungsträger im Hochsauerlandkreis (HSK), Empfängern von Arbeitslosengeld II nur pauschalierte Heizkosten zu erstatten, ist rechtswidrig. Maßgeblich sind vielmehr die angemessenen Abschlagszahlungen und etwaige Nachzahlungsforderungen des Energieversorgers.
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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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