OLG Köln verwirft Haftbeschwerde des „Ostheim Schlägers“
Dem 17-jährigen Erdinc H. wird vorgeworfen, an Weiberfastnacht in Köln-Osteheim auf einen 43 jährigen Mann eingeschlagen zu haben. Infolge eines wuchtigen und gezielten Faustschlag ins Gesicht sei der Mann mit dem Kopf gegen die Glasscheibe einer Telefonzelle gestoßen und anschließend zu Boden gegangen und liegt bis heute im Koma. Dies verhalf dem Jugendlichen
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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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