Urteil: Kein Knöllchen für Flipflopträger(innen)
das geht aus einem Beschluss des OLG Bamberg (Beschluss vom 15.11.2006, Az.: 2 Ss Owi 577/06) hervor. Autofahrer die im Sommer barfuß oder aber mit Flipflops Auto fahren, sind nicht unbedingt ein Vorbild in Sachen Sicherheit. Bußgelder sind allerdings nicht zu befürchten.
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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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