Bei Glatzen gibt es keinen Anspruch auf Kassenleistung
Dies entschied am 04.05.2007 das Landessozialgericht Rheinland – Pfalz (L 5 KR 151/06) wie die Netzeitung unter Berufung auf ap berichtete. Selbst wenn seelisches Leid droht, müssen gesetzlich Versicherte für Perücken selbst aufkommen. Der Kläger hatte vorgetragen
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Veröffentlicht am: 10. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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