Noch kein Urteil in Sachen Lockvogelangebot im Mediamarkt – Prozess
Heute sollte das Landgericht Ingolstadt entscheiden, ob die Konzernzentrale des Elektronikmarktes Media Markt für bundesweite Lockvögelangebote verantwortlich gemacht werden kann. Wie Öko – Test berichtet, ist jedoch statt eines Urteils zunächst ein Beweisbeschluss verkündet worden. Hintergrund des Klageverfahrens, das von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) angestrengt worden ist
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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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