Von Richter zu Richter: Keine Reduzierung des Bereitschaftsdienstes bei Teilzeit
Das VG Hannover hat sich in seinem Urteil vom 28.02.2007 – 13 A 3683/05 – mit der Frage befaßt, ob und in welchem Umfang in Teilzeit beschäftigte Richter zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden können.
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Veröffentlicht am: 25. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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