Verkehrsunfall: Sekundenschlaf am Steuer und ausgeschlafene Richter
Ein Unfall nach Sekundenschlaf am Steuer bedeutet nicht immer grobe Fahrlässigkeit, befand das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11. 1. 2007/Aktenzeichen 10 U 949/06). Die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt bejahen dagegen
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Veröffentlicht am: 22. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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