Gleichstellungsabrede im Arbeitsvertrag: BAG gibt Rechtsprechung zu Bezugnahmeklausel endgültig auf
In vielen Arbeitsverträgen findet sich die sogenannte “Gleichstellungsabrede”, mit der in jedem Arbeitsvertrag auf die für den Arbeitgeber geltenden Tarifverträge verwiesen wird. So wird z.B. in einem von Ver.di zur Verfügung gestellten Musterarbeitsvertrag
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Veröffentlicht am: 19. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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