Unwirksamkeit einer Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag
Eine Versetzungsklausel mit der Formulierung “Der Firma bleibt vorbehalten, dem Arbeitnehmer jederzeit eine andere Tätigkeit im Betrieb zuzuweisen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.” ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln
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Veröffentlicht am: 18. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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