Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG
Die Abgrenzung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts zwischen der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und einer Tätigkeit als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist häufig nicht ganz einfach. Das LAG Köln
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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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