Kaffee, Obst, Pralinen, Gebäck – steuerfreie Belohnungen Ihrer Mitarbeiter
Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes, so das Fachmagazin “Lohnpraxis” in seiner aktuellen Ausgabe. So genannte Genussmittel sind – anders als das Kantinenessen – lohnsteuerfrei, so die Lohnsteuer-Richtlinien. Das Beste: Eine wertmässige Obergrenze gibt es dabei nicht. Also geben Sie Ihren Mitarbeitern mit frischem Obst den nötigen Vitaminschub für den Businessfrühling. Am besten vereinbaren Sie …
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Veröffentlicht am: 29. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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