Teilkasko bezahlt nur bei Diebstahl fest eingebauter Teile
Das entschied das Landgericht Hannover mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 30.06.2006 – Aktenzeichen 8 S 17/06 – und wies die Klage des durch den Diebstahl geschädigten Versicherungsnehmers gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Dem Kläger war aus seinem geparkten Fahrzeug das mobile Navigationsgerät gestohlen worden, welches er nun von seiner Teilkasko ersetzt verlangte.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 27. März, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




