Gemeinschaftspraxis haftet nicht für Regress gegen eingebrachte Einzelpraxis
Das entschied das Bundessozialgericht am 07.02.2007 und wich damit von der Entscheidung der Vorinstanz, dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ab. Hintergrund dieser Entscheidung sind Regressansprüche der Kassenärztlichen Vereinigung gegen einen Radiologen, der zunächst in einer Einzelpraxis tätig war. Später hat er sich mit einem zweiten Radiologen zu einer Gemeinschaftpraxis zusammengeschlossen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat den ihr zustehenden …
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Veröffentlicht am: 21. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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