Kein Schadensersatz nach Rücktritt des Reiseunternehmens aufgrund Buchungsfehler
So entschied das Amtsgericht Frankfurt mit einem am 16.03.2007 bekannt gewordenen Urteil – Aktenzeichen 32 C 3146/06-48 – und wies die Klage des Kunden gegen das Reiseunternehmen ab.
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Veröffentlicht am: 19. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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