Rennrad fahren immer mit Helm!
Wer als Radfahrer auf der Straße besonders schnell unterwegs ist, muss einen Sturzhelm tragen. Wem diese Helmpflicht nicht gefällt, muss damit leben, dass ihm im Falle eines Verkehrsunfalls eine Mitschuld zur Last gelegt wird, die Schadensersatzansprüche ausschließen kann. Dies hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-1 U 182/06) entschieden.
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Veröffentlicht am: 18. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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