Keine Zahlung der Vollkasko bei nachträglichem Tuning des PKWs
So entschied das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil – Aktenzeichen 10 U 56/06 – und wies die Klage des Autotuners gegen die beklagte Vollkaskoversicherung auf Zahlung des Unfallschadens ab. Der Kläger hatte, nachdem er den Vollkaskoversicherungsvertrag mit der beklagten Versicherung abgeschlossen hatte, sein Auto getunt. Im Rahmes dessen legte er das Fahrwerk tiefer, verbreiterte die Spur …
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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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