Keine Zahlung der Vollkasko bei nachträglichem Tuning des PKWs

So entschied das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil – Aktenzeichen 10 U 56/06 – und wies die Klage des Autotuners gegen die beklagte Vollkaskoversicherung auf Zahlung des Unfallschadens ab. Der Kläger hatte, nachdem er den Vollkaskoversicherungsvertrag mit der beklagten Versicherung abgeschlossen hatte, sein Auto getunt. Im Rahmes dessen legte er das Fahrwerk tiefer, verbreiterte die Spur …

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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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BAT/TVÖD: BAG erklärt Anwendung beamtenrechtlicher Arbeitszeitregelungen in Bremen für zulässig

Nach der Kündigung der Arbeitszeitvorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) zum 30. April 2004 hatte die Hansestadt Bremen in Arbeitsverträgen wirksam auf die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verweisen, so das Bundesarbeitsgericht in einem heute verkündeten Beschluß. Die darin liegende Regelung der Hauptleistungspflicht unterliegt keiner Angemessenheitskontrolle, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14. März 2007 …

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Veröffentlicht am: 15. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Elternzeit: Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit – Interview mit RA Felser

in der Mitgliederzeitschrift der BKK Gesundheit. Das Interview mit Rechtsanwalt Felser ist im Internet nachzulesen.

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Veröffentlicht am: 15. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Neuwageneigenschaft eines PKWs nach 2 Jahren Standzeit

So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg durch Urteil – 15 U 71/06 – und verurteilte das beklagte Autohaus auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die Klägerin hatte bei dem beklagten Autohaus einen Neuwagen für einen Preis von 24.000 € erworben. Bei den Kaufvertragsverhandlungen wurde ihr zugesichtert, dass es sich bei dem …

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Veröffentlicht am: 15. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sturztrunk, Trunksturz und Kasernenpflicht – BSG zur Wehrdiensteigentümlichkeit eines “Dienstunfalls”

Böse Zungen behaupten ja, daß sie erst beim Bund das Saufen gelernt haben. Noch bösere Zungen kolportieren, das generalstabsmäßige Picheln gehöre gar zur Grundausbildung. Nun, das sieht das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 30.11.2006 – B 9a VS 1/05 R – anders. Die Bundessozialrichter sind der Auffassung, daß bei einem Unfall auf dem Kasernengelände, dessen …

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Veröffentlicht am: 15. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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