Fehlender Wannenhaltegriff begründet keinen Reisemangel
So entschied das Landgericht Baden-Baden durch Urteil – Aktenzeichen 1 O 81/06 – und wies die Klage des Pauschalreisenden gegen den Reiseveranstalter auf Zahlung von Schadensersatz ab. Der Kläger war im Rahmen seiner bei der Beklagten gebuchten Pauschalreise nach Portugal beim Aussteigen aus der Badewanne gestürzt, da er sich mangels vorhandenen Haltegriffs am Handtuchhalter festhielt. …
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Veröffentlicht am: 14. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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