Sturztrunk, Trunksturz und Kasernenpflicht – BSG zur Wehrdiensteigentümlichkeit eines “Dienstunfalls”
Böse Zungen behaupten ja, daß sie erst beim Bund das Saufen gelernt haben. Noch bösere Zungen kolportieren, das generalstabsmäßige Picheln gehöre gar zur Grundausbildung. Nun, das sieht das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 30.11.2006 – B 9a VS 1/05 R – anders. Die Bundessozialrichter sind der Auffassung, daß bei einem Unfall auf dem Kasernengelände, dessen …
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Veröffentlicht am: 15. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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