Schadensersatzanspruch des Geschädigten bei Tempo 200 km/h um 20 % gekürzt
So entschied das Landgericht Coburg mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15.11.2006 – Aktenzeichen 12 O 421/05 – über die Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den beklagten Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung und kürzte den Anspruch des Geschädigten, da dieser die Autobahnrichtgeschwindigkeit überschritten hatte.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 23. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




