Altersteilzeit: Altersteilzeitvereinbarung kann und muss ggf. rückwirkend abgeschlossen werden
Eine Altersteilzeitvereinbarung nach dem ATZG kann und muss ggf. rückwirkend abgeschlossen werden so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.01.2007 – 2007 – 9 AZR 393/06, Pressemitteilung). Manche Instanzgerichte haben tatsächlich längere Zeit die Frage diskutiert, ob man denn überhaupt als Arbeitnehmer auf Abschluß eines Altersteilzeitvertrages klagen könne, weil das einen rückwirkenden Abschluß der Altersteilzeitvereinbarung voraussetzen würde. …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 24. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




