Keine zweite Verurteilung bei andauernder Kindesentziehung
Die 1995 geborene Tochter des Beschwerdeführers reiste im Jahr 2001 mit Zustimmung der Mutter – welcher alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen war, zu Verwandten des Beschwerdeführers nach Algerien. Zur Ausreise ist nach algerischem Recht ein notariell beurkundetes Einverständnis des Vaters notwendig, welches der Beschwerdeführer verweigerte. Infolgedessen gelang es der Kindesmutter nicht, die Tochter wieder nach Deutschland …
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Veröffentlicht am: 25. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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