Unterhalt: Arbeitslosengeld, das nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit, zu der die Ehefrau unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet war, mindert in vollem Umfang den Unterhalt
Das OLG Köln (Aktenzeichen 14 WF 123/05) hat entschieden, dass Arbeitslosengeld I oder II, das nach Ende einer überobligatorischen Arbeit gezahlt wird, in vollem Umfang als Einkommen der Ehefrau in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen ist und somit den Unterhaltsanspruch mindert.
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Veröffentlicht am: 29. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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