Altersvorsorge: Rechtsanwalt Felser in Focus Money Heft 4 2007
zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei der Altersgrenze in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Altersteilzeitvertrag. Im Ergebnis: “Eine Frage der Auslegung”. Denn nur wenige Klauseln meinen tatsächlich exakt das 65. Lebensjahr, die meisten die Regelaltersgrenze.
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Veröffentlicht am: 23. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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