Erbrecht des Ehegatten bleibt trotz Rücknahme des Scheidungsantrags nach dem Erbfall ausgeschlossen
Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen 8 W 52/06) hat entschieden, dass das Erbrecht des überlebenden Ehegatten auch dann ausgeschlossen ist, wenn nach dem Erbfall der Scheidungsantrag zurückgenommen wird. 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 9. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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