LAG München: BGB-Gesellschafter kündigt, auch wenn er gar nicht meint, allein Arbeitgeber zu sein!
Das LAG München hat sich in seinem Teilurteil vom 30. November 2006 4 Sa 438/06 mit der Frage der Zurechnung einer Kündigungserklärung befaßt, die von einem Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft als „geschäftsführender Gesellschafter“ auf dem Briefpapier der Gesellschaft erklärt wurde und dabei festgestellt, daß der Gesellschafter mit einer solchen Erklärung auch dann ein etwaig nur mit …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 8. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




