Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei unterlassener Altersvorsorge durch einen Selbständigen
Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 2 UF 267/04) hat entschieden, dass der Versorgungsausgleich auszuschließen ist, wenn ein Selbständiger keine Alterscvorsorge betreibt und dies illoyal und grob leichtfertig ist.
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Veröffentlicht am: 3. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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