Amtsarzt vs. Privatarzt – Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?
In seiner Pressemeldung Nr. 44/2006 vom 04.01.2007 hat sich das VG Koblenz mit einer Klage einer Beamtin gegen die vorübergehende Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befaßt und hierbei vor allem die Zulässigkeit der Klage und die Frage nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung problematisiert.
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Veröffentlicht am: 4. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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