Urlaubsabgeltung für Resturlaub auch für Beamte und DO-Angestellte: Resturlaub aus 2007 verjährt am 31.12.2010
Ja, sagt jetzt auch das Landesarbeitsgericht in München (LAG München vom 16.06.2010 Aktenzeichen 5 Sa 1079/09) und gab damit einem Dienstordnungsangestellten Recht, der seinen Urlaub vor seinem Ausscheiden wegen Krankheit nicht mehr nehmen konnte und deshalb Abgeltung des Urlaub s nach § 7 Abs. 4 BUrlG verlangte. Dieser Anspruch ergebe sich aus einer richtlinienkonformen Auslegung …
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Veröffentlicht am: 22. Dezember, 2010 von RA Michael W. Felser
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