Batterienwechsel des Herzschrittmachers – keine Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsversicherung
So entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 20.11.2006 – Aktenzeichen 242 C 37052/05 – und wies die Klage des herzkranken Klägers gegen die Reiserücktrittsversicherung auf Erstattung der Stornierungskosten einer zweimonatigen Reise nach Fuerteventura ab. Das Gericht hielt eine leere Batterie des Herzschrittmachers für keine unerwartete Erkrankung, so dass die dadurch entstandenen Stornierungskosten
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 21. November, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




