Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Ist § 2 Absatz 4 AGG europarechtswidrig?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Auch zwei Monate nach seinem Inkrafttreten hat sich daran nichts geändert. Während die Bundesregierung schon die ersten Änderungen und Nachbesserungen am Gesetzeswortlaut plant (juracity.blog berichtete), rückt die Vorschrift des § 2 Abs. 4 AGG immer mehr in den Vordergrund.
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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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