BAG: Wirksame Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln setzt auch entsprechende Beschäftigung voraus
Das BAG hat sich in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 – 7 AZR 419/05 – mit der Wirksamkeit einer Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG befaßt Hiernach kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darauf gestützt werden, daß der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, vergütet …
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Veröffentlicht am: 23. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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