Der Volksmund hat es geahnt. Während der offensichtlich dem Weine näherstehende Bundesgerichtshof (BGH vom 26.04.2001 Aktenzeichen I ZR 212 /98) phonetisch für Biertrinker befremdend zwischen Bitburgers „Bit“ und Budweiser´s „Bud“ eine Verwechslungsgefahr sah, hielt das nicht mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verwechselnde erstinstanztliche Europäische Gericht (EuG) (was aber wieder unsere Zeitungen nicht schert (Mitteldeutsche Zeitung: „Europäische Gerichtshof“ und „EuGH„, richtig dagegen: Die Zeit) eine Verwechslungsgefahr für ausgeschlossen (EuG, Urteil vom 19.10.2006 T 350/04 bis T 352/04).

Jedenfalls bei einer Blindverkostung wäre aber eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben, aber das ist markenrechtlich irrelevant.

Trotzdem: Liebe Bierhersteller, der Biertrinker kauft nicht mit den Ohren, sondern mit Gaumen und Zunge.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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