Elternunterhalt: Schonvermögen bei Altersvorsorge des Kindes
Der BGH (Urteil vom 30.08.2006, Aktenzeichen XII ZR 98/04) entschied, dass dem Kind beim Elternunterhalt ein angemessenes Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge zu belassen ist. Grundsätzlich muss ein Kind nicht nur aus eigenem Einkommen Elternunterhalt aufbringen. Eine Unterhaltspflicht kann auch bestehen, wenn Vermögen des Kindes vorhanden ist, aus dem Unterhaltszahlungen erbracht werden können. Dabei ist …
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Veröffentlicht am: 31. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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