Scheinselbständigkeit 2010
Was hat sich geändert bei der Scheinselbständigkeit in 2010? Gesetzlich ist eigentlich alles beim Alten. Es gibt seit 2003 schon keine Kriterien (keinen Kriterienkatalog) mehr, die „Amnestie“ bei rechtzeitiger Einleitung des Statustfeststellungsverfahrens (spätestens ein Monat nach Beschäftigungsaufnahme beim jeweiligen Auftraggeber) ist weggefallen bzw. erheblich verschlechter (Sozialversicherungspflicht ab Arbeitsaufnahme, Ausnahme: rechtzeitiges Statusfeststellungsverfahren, Mitarbeiter ist einverstanden, gleichwertige …
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Veröffentlicht am: 20. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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