LAG Düsseldorf: Kündigung wegen zweiter Eheschließung ist unwirksam
Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.07.2010, Az.: 5 Sa 996/09) hatte sich mit der zweiten Eheschließung eines Chefarztes zu befassen. Der Arbeitsvertrag verpflichtet zur Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der Arzt war im März 2008 von seiner ersten Frau geschieden worden. Im August 2008 heiratete der Arzt neu. Der Arbeitgeber hat wegen dieser zweiten …
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Veröffentlicht am: 5. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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