Garantie, die leidige Beweislastumkehr bei Gebrauchtgüterkauf und die Rechtsschutzversicherung
Wer als Privatperson eine gebrauchte Sache, beispielsweise ein Auto, von einem Unternehmer kauft, darf sich regelmäßig über mindestens ein Jahr Gewährleistung freuen. Zwar sieht das Gesetz eine zweijährige Frist vor, die aber auf ein Jahr vertraglich verkürzt werden kann. Verkäufer wissen und beachten dies auch zumeist. Gewährleistung bedeutet, dass der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen und …
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Veröffentlicht am: 28. Januar, 2010 von RA Michael W. Felser
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