Arbeitsgericht Hamburg: Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam
Nach Ansicht des Arbeitsgericht Hamburg kann eine vorformulierte Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz mit geringwertigerer Tätigkeit zuweisen kann, einen schwerwiegenden Eingriff in den gesetzlich gewährleisteten Inhaltsschutz darstellen und damit gegen die §§ 305 ff. BGB verstossen. Seit 2002 unterziehen die Arbeitsgerichte
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 30. November, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):
Das Personalgespräch / Mitarbeitergespräch hat seine Tücken. Gerne nutzen Unternehmen das Personalgespräch um Druck auszuüben, z.B. während einer Krankschreibung. Immer wieder auch schließen Arbeitnehmer in einem überraschend anberaumten Personalgespräch („Wir müssen reden …“) einen Aufhebungsvertrag oder verzichten auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Beim Anwalt können sie sich nicht mehr erklären, wie das passieren konnte. Häufig werden … 



