2011 wird die Leiharbeit durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht s und die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es (AÜG) auf den Kopf gestellt. Ein gut informierter Betriebsrat macht sich rechtzeitig schlau. U.a. die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetze (AÜG), die auch textlich so gut wie feststeht, die geplanten Mindestlohnregelung für die Leiharbeitsbranche und die Folgen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zur CGBZ behandelt die Betriebsratstagung mit Rechtsanwalt Felser als Referenten. Ausserdem Teil des Seminars: viele praktische Beispiele für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit zum Thema Leiharbeit.

Rechtsanwalt Felser hat u.a. auf einer Tagung der TBS Rheinland-Pfalz für Betriebsräte der Automobilzuliefererindustrie zum Thema „Leiharbeit“ referiert.

Die eintägige Betriebsratsschulung findet in der Schloßstadt Brühl statt.

Anmeldeformular mit Musterbeschluß als Download:

arbeitnehmerueberlassungsgesetz_aueg_seminar_mitbestimmung_betriebsrat_2011.pdf

Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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