Warum Mehdorn eine hohe Abfindung bekommt
In unserer Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Arbeitnehmer unverschuldet, also nach betriebsbedingter Kündigung oder mit Aufhebungsvertrag entweder ganz ohne oder mit einer Abfindung in Höhe von maximal einem viertel Gehalt je Beschäftigungsjahr abgespeist werden sollen – was wir verhindern werden. Bahn-Chef Mehdorn dagegen soll eine Abfindung in Millionenhöhe bekommen. Da regt sich der …
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Veröffentlicht am: 12. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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