Arbeitsgericht Köln: Änderungskündigung zur Verlängerung der Arbeitszeit ist unwirksam
Mit einer etwas ungewöhnlichen Änderungskündigung hatte sich kürzlich das Arbeitsgericht Köln (Az. 12 Ca 4259/09) zu befassen. Eine Arbeitnehmerin war seit langen Jahren in Teilzeit beschäftigt. Ihr Ehemann, ebenfalls beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt, arbeitete auch nur in Teilzeit. Hintergrund war die gemeinsame Sorge und Erziehung der minderjährigen Kinder. Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin dann mit …
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Veröffentlicht am: 7. April, 2010 von RA Michael W. Felser
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