Änderungskündigung mit neuem Arbeitsvertrag?
Auch immer gerne gesehen ist die Änderungskündigung, der ein schöner funkelnagelneuer Arbeitsvertrag mit allen Schikanen, pardon modernsten Arbeitsvertragsklauseln, als Änderungsangebot beigefügt ist. Ein solches Änderungsangebot ist arbeitsrechtlich ein unmoralisches Angebot, es macht die Änderungskündigung unwirksam. Grund:
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Veröffentlicht am: 27. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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