Änderungskündigung: Fristen beachten!
Nach dem Erhalt einer Änderungskündigung kann man viele Fehler machen. Zum einen kann man falsch reagieren, zum anderen Fristen übersehen. Letzeres passiert leider relativ häufig. Grundsätzlich kann man das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen („Einverstanden“) oder ohne wenn und aber ablehnen („Niemals …“). Im ersten Fall ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend (meist zum Schlechteren), im zweiten …
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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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