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Änderungskündigung: Fristen beachten!

Nach dem Erhalt einer Änderungskündigung kann man viele Fehler machen. Zum einen kann man falsch reagieren, zum anderen Fristen übersehen. Letzeres passiert leider relativ häufig. Grundsätzlich kann man das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen („Einverstanden“) oder ohne wenn und aber ablehnen („Niemals …“). Im ersten Fall ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend (meist zum Schlechteren), im zweiten …

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Streitwert bei Änderungskündigung

Jedenfalls bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt geht das LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg vom ) davon aus, dass die Deckelung des Gegenstandswertes auf das Quartalsgehalt entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG nicht vorzunehmen ist, sondern

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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