Datenklau: Kundendaten auf Laptop sind Geschäftsgeheimnisse, Mitnahme bei Jobwechsel ist verboten …
so der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, auch wenn die Daten auf dem privaten PC lagern: Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt, ein Geschäftsgeheimnis i.S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen. Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während …
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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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