Geschäftsführer haftet für Insolvenzgeldauszahlung aufgrund verspäteten Insolvenzantrag
so das OLG Koblenz (Urteil vom 26.10.2006 – 6 U 175/06) auf Klage der Bundesagentur für Arbeit. Es kommt noch schlimmer: Der Geschäftsführer kann sich nicht einmal darauf berufen, dass auch der Insolvenzverwalter durch Ausschöpfung des dreimonatigen Insolvenzausfallgeldzeitraums ebenfalls in entsprechendem Umfang Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer beantragt und bekommen hätte, also der BA gar kein …
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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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