Vorsicht Transfergesellschaft: Trotz späterem Betriebsübergang bleibt Aufhebungsvertrag wirksam
so das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 23.11.2006 – Aktenzeichen 8 AZR 349/06) und bestätigte damit seine nachhaltig umstrittene Rechtsprechung zum wiederholten Mal. Grundsätzlich ist ein in Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme nach § 613 a BGB abgeschlossener Aufhebungsvertrag wegen Umgehung des Kündigungsverbotes des § 613 Absatz 4 BGB unwirksam. Beliebt war es, Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag anzubieten verbunden …
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Veröffentlicht am: 23. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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