Personalrat bestimmt auch bei Atommülltransporten mit
so das OVG Niedersachsen vom 02.11.2006 Aktenzeichen 9 B 1/06 in Sachen Castor-Transport. Jedenfalls die Anordnung von 24-stündigen Bereitschaftdienstes während des Castortransportes unterliegt danach nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 a NPersVG der Mitbestimmung des Personalrates. Nach dem neuen – insoweit richtlinlienkonform überarbeiteten – Arbeitszeitgesetz handelt es sich bei Bereitschaftsdienst um Arbeitszeit. Bei dem …
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Veröffentlicht am: 22. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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