BAG Urteil: Mutter haftet nicht für Aufklärung durch die Tochter
Nein, es geht nicht um Bienchen und Blümchen in der BAG Entscheidung (BAG, Urteil vom 28.09.2006 Aktenzeichen 8 AZR 568/05), sondern darum, dass eine Konzernmuttergesellschaft nicht für eine möglicherweise mangelhafte Aufklärung eines bei einem Tochterunternehmen beschäftigten Arbeitnehmers durch diese haftet. Der klagende Arbeitnehmer hatte im Jahre 2000, zu den Hochzeiten der internetgetriebenen „Dienstmädchenhausse„, für 30.000 …
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Veröffentlicht am: 29. September, 2006 von RA Felser
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